Allgemeine Geschäftsbedingungen der urkom GmbH
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Kunden werden auch durch die Annahme des Auftrages nicht anerkannt und gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Durch die Ausführung des Auftrages oder der Annahme von uns erbrachten Lieferungen bestätigt der Besteller/Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgenden Bedingungen. Diese Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller/ Kunden.
2. Angebot und Abschluss des Vertrages
Die abgegebenen Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers/Kunden gelten als unwiderruflich. Der Umfang der Leistung und/oder Lieferung wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung definiert. Der Abschluss des Vertrages kommt mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur Auftragsbestätigung gilt unser Angebot als unverbindlich. Bestandteil des Vertrages ist das schriftliche Angebot, einschließlich eventueller abweichender Regelungen aus der Auftragsbestätigung. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn diese unserseits in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder anderweitig zum Beispiel durch einen Rahmenvertrag schriftlich geregelt wurden. Spätere Änderungen oder Abweichungen müssen ebenfalls unsererseits schriftlich bestätigt werden. Zum Angebot gehörenden Dokumentationen, Datenblätter oder ähnliches sind unverbindlich. Die entsprechenden verbindlichen Dokumentationen erhält der Besteller/Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde. Änderungen der Bauformen oder Herstellungstechnologie aufgrund sich daraus ergebender Verbesserung der Waren oder geänderter gesetzlicher Regelungen bleiben uns im Rahmen der Lieferzeit vorbehalten, sofern sich dadurch der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht ändert oder für den Besteller/Kunden unzumutbar wird. Bei der Herstellung von Sonderausführungen behalten wir uns vor, von der Ausführung der Lieferung und/oder Leistung zurückzutreten. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Wenn der Besteller/Kunde unberechtigterweise vom erteilten Auftrag zurücktritt, sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, höhere tatsächliche Schäden geltend zu machen, mindestens die nach Stand der Herstellung entstandenen Kosten zuzüglich 5% des Angebotspreises für entgangenen Gewinn zu verlangen. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde gilt dies auch für die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages.
3. Lieferungen
Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart bzw. bestätigt wurden. In allen anderen Fällen sind Lieferzeiten, auch wenn diese benannt sind unverbindlich. Der Lauf der Lieferzeiten beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor die Mitwirkungsbedingungen des Bestellers/Kunden erfüllt sind, wie die Lieferung von Maßen, Zeichnungen, Freigaben, insbesondere zu leistende Anzahlungen. Die vereinbarten Lieferzeiten gelten mit der Meldung des Versandes auch als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert wird. Die vereinbarten Lieferzeiten verlängern sich beim Eintritt unvorhersehbarer oder nicht zu vertretender Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und Ähnlichem. Gleiches gilt für die fehlende Mitwirkungspflicht des Bestellers/Kunden Wir verpflichten uns in diesen Fällen, den Besteller/Kunde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sofern wir schuldhaft verbindliche Lieferzeiten aus anderen Gründen, als den oben genannten, nicht eingehalten haben, kann der Besteller/Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist mit Ablehnung des Vertrages über die verspätete Lieferung zurücktreten. Vorzeitige Lieferungen, sowie Lieferung von Teilmengen sind zulässig, es sei denn, diese sind dem Besteller/Kunde nicht zumutbar. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen zu erklären, ob er aufgrund eines Lieferverzuges vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz verlangt oder auf die Lieferung besteht. Weitergehende Rechte des Bestellers/Kunde sind ausgeschlossen.
4. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Verpackung und Versand. Die Preise enthalten nicht die gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Besteller/Kunde, soweit nicht anderweitig schriftlich vertraglich geregelt. Im Falle einer Änderung der Grundlage der Kalkulation während der Vertragserfüllung bleibt eine entsprechende Preiserhöhung vorbehalten. Insbesondere sind Preiserhöhungen zulässig wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Preiserhöhungen aufgrund von gestiegenen Edelmetallzuschlägen sind generell vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge werden nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können in einem Rahmenvertrag festgelegt werden. Schecks/Wechsel werden nur Zahlungshalber angenommen undgelten erst nach Eingang des Gegenwertes als gezahlt. Spesenkosten sowie Kosten von Einziehungen oder Wechselgeschäften gehen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Sofern die Rechnung nicht innerhalb 30 Tagen nach Zugang, spätestens jedoch 30 Tagen nach Lieferung gezahlt wurde, gerät der Besteller/Kunde in Zahlungsverzug. Dies berechtigt uns zur Geltendmachung von Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschäden. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gemachten Basiszinssatz fällig. Entstehen im Einzelfall höhere tatsächliche Schäden, so sind wir berechtigt, diese geltend zu machen. Ein Recht auf Forderungsaufrechnung bzw. Zurückbehaltung besteht nur im Falle einer rechtskräftig bestätigten Forderung des Bestellers/Kunden uns gegenüber. Kommt der Besteller/Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen Forderungen sofortige Barzahlung zu verlangen. Noch ausstehende Lieferungen/Leistungen werden nur noch gegen Vorauskasse oder Zahlung einen Sicherheit ausgeführt.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, einzelne Forderungen oder Teilzahlungen gezahlt worden oder in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde. Wird Ware die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt vom Besteller/Kunde weiterverarbeitet, geht das fertige Produkt in unser Eigentum über. Entsteht aufgrund von Verarbeitung, Vermischungen oder Vermengung mit uns nicht gehörender Ware, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware, nach dem Verhältnis unseres Eigentums zum Gesamtwert. Der Besteller/Kunde verwahrt in diesem Falle das Produkt kostenlos für uns. Wird aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware von uns zurückgenommen, so liegt nur ein Rücktritt vom Vertag vor, wenn dies unsererseits schriftlich erklärt wird. Wir sind berechtigt uns durch Freiverkauf der Ware aus den Forderungen zu befreien. Ware mit Eigentumsvorbehalt verwahrt der Besteller/Kunde für uns kostenfrei. Er hat diese gegen die üblichen Gefahren wie zum Beispiel durch Feuer, Wasser oder Einbruch im geeigneter Höhe zu versichern. Anfallende Entschädigungsansprüche aus Schäden oben genannter Art gegen Ersatzpflichtige tritt der Besteller/Kunde an uns in Höhe des Warenwertes ab.
7. Verpackung, Gefahrenübergang, Übernahme
Verpackungs- und Transportmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt der Versand auf Kosten des Bestellers/Kunden ab Werk urkom. Die Gefahr geht spätestens mit dem Versand der Ware auf dem Besteller/Kunde über. Wird aus Gründen die der Besteller/Kunde zu verantworten hat der Versand verzögert, geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller/Kunde über.
8. Haftung, Gewährleistung
Nach Eintreffen der Ware hat der Empfänger diese unverzüglich auf Mängel und die vereinbarte Beschaffenheit zu kontrollieren, dies gilt insbesondere, wenn der Versand an Dritte erfolgt. Bei Beschädigungen an der Verpackung hat der Empfänger die Beschädigung beim Auslieferer anzuzeigen und die Annahme der Lieferung zu verweigern. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Besteller/Kunde uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei verstecktem Mangel spätestens nach sieben Tagen nach Erhalt der Ware. Der Besteller/Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängel oder Beanstandungen der Ware zu geben, besonders im Falle von Beschädigungen. Eine Verweigerung der Prüfung befreit uns von der Mängelhaftung. Sofern der Besteller/Kunde aufgrund eines Mangels die Nachbesserung verlangt, obliegt uns die Entscheidung über eine Ersatzlieferung oder Nachlieferung der Ware. Die bemängelte Ware wird unser Eigentum und ist unverzüglich zurückzugeben. Ist eine Nachlieferung oder Mängelbehebung unsererseits nicht möglich oder aus unsererseits zu vertretenden Gründen in einer vom Besteller benannten Frist nicht möglich, Kann der Besteller von Vertrag der bemängelten Ware zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Stellt sich der Mangel oder die Beschädigung als berechtigt heraus, tragen wir die Kosten der Ersatzlieferung und der entstehenden Versandkosten. Kosten, die beim Besteller/Kunde entstehen trägt dieser selbst. Eine Weiterverarbeitung der bemängelten Ware, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, hebt unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen auf. Schäden aufgrund von natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, überhöhter Beanspruchung oder unsachgemäßer Änderung oder Erweiterung durch den Besteller/Kunde oder Dritte sind von der Haftung ausgeschlossen.
9. Urheberrecht, Datenschutz
Sofern technische Dokumentationen, Zeichnungen oder Produktbeschreibungen, die durch uns erstellt worden sind Bestandteil der Angebote und/oder Lieferung sind, behalten wir auch nach der Übergabe an den Besteller/Kunden unser Eigentums- und Urheberrecht. Sämtliche Unterlagen dienen ausschließlich der Montage-, Unterhaltung oder Instandsetzung der Ware und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden. Dies gilt für jegliche Art der Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung. Der Besteller/Kunde versichert den Inhalt der Dokumentationen, sowie der damit verbundenen Informationen, Dritten nicht zugänglich zu machen und seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Der Besteller/Kunde haftet für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter oder Dritte.
10. Schlussbestimmungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt bundesdeutsche Recht. Gerichtstand ist Chemnitz. Der Erfüllungsort für den Gegenstand des Vertrages ist der Sitz unseres Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind dadurch die restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch dem wirtschaftlichen Ertrag am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.
urkom GmbH Chemnitz